Preiserhöhungen/Preisanpassungen
Zwischenzeitliche Preisanpassung auf Grund der Rohstoffpreisentwicklung vorbehalten!
Die aktuellen Entwicklungen führen auch bei EINBÖCK zu unvorhersehbaren und nicht kalkulierbaren Preisveränderungen (Preissteigerungen) vor allem bei Rohstoffen und Energie sowie Lieferengpässen, Verzögerungen der Liefertermine. Die Ursachen für diese Entwicklungen liegen außerhalb unserer Entscheidungsfreiheit, ebenso wie das Risiko der Nichtverfügbarkeit von Roh- oder Hilfsstoffen. EINBÖCK geht in der Planung und im Bestellwesen gewissenhaft und sorgfältig vor, sie können jedoch weder die rechtzeitige Lieferung noch die Angebots- und Auftragspreise garantieren. Das Risiko von Preissteigerungen, Lieferverzögerungen oder Beschaffungsproblemen kann von EINBÖCK, bzw. uns mangels Beherrschbarkeit und Vorhersehbarkeit nicht übernommen werden, dieses muss vom Besteller übernommen werden (derartige Ereignisse fallen in die Sphäre des Bestellers).Ereignisse und Umstände, die die vertragsgemäße Ausführung der Leistung objektiv unmöglich machen und/oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, müssen ebenfalls vom Besteller übernommen werden (werden ebenfalls der Sphäre des Bestellers zugeordnet).
Wir behalten uns daher vor, Preisveränderungen nach Maßgabe der Veränderung unserer Einstandspreise an den Besteller weiterzugeben. Allfällige Preissteigerungen, die zu einer Erhöhung des Vertragspreises der vertragsgegenständlichen Geräte bzw. Maschinen führen, werden spätestens 8 Woche vor dem geplanten Liefertermin bekannt gegeben und berechtigen den Besteller zum Rücktritt vom Vertrag (Vertragsstorno). Unsere Haftung für Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung wird auch in Bezug auf die laufende Verständigung des Vertragspartners (gemäß unseren Allgemeinen Lieferbedingungen) ausgeschlossen.